Ebinger, Bernhard, Die
Forderungsübertragung nach Code civil und badischem Landrecht in der
Rechtsprechung des Reichsgerichts und der großherzoglich badischen Gerichte.
Diss. jur. Mannheim 2011. 430, XXXI S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Pirmin Spieß betreute, am 3. Mai
2011 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mannheim
angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft einen interessanten
Gegenstand der Privatrechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts, galten doch die
Regelungen des Code civil Frankreichs von 1804 bzw. des Badischen Landrechts
von 1809 für etwa ein Sechstel der Einwohner des 1871 geschaffenen Deutschen
Reiches. Dementsprechend enthält die amtliche Sammlung der Entscheidungen des
Reichsgerichts in Zivilsachen auch 382 Entscheidungen zum rheinischen Recht des
Code civil bzw. des badischen Landrechts.
Der Verfasser gliedert seine detaillierte Untersuchung in
insgesamt vier Kapitel. Dabei beginnt er mit der Forderungsübertragung des
französischen Rechtes mit einem Rückgriff bis in das Mittelalter, behandelt
danach das Reichsgericht als Revisionsinstanz für das rheinische Recht,
vertieft anschließend die Betrachtung auf die Forderungsübertragung nach
rheinischem Recht in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und endet aber mit
der weiter zurückreichenden Rechtsprechung der großherzoglich badischen
Gerichte. Insgesamt schließt er damit eine bisher bestehende Lücke.
Im Ergebnis kann der Verfasser an Hand der zahlreichen von
ihm verwerteten Entscheidungen zeigen, dass die Rechtsprechung in den einzelnen
badischen Gerichtsbezirken entlang des Rheines zur Forderungsabtretung
anfänglich uneinheitlich war. Eine Vereinheitlichung erfolgte seit der Mitte
des 19. Jahrhunderts durch das Oberhofgericht Mannheim, das bei der Auslegung
einen systematisch anderen Weg als die Judikatur Frankreichs beschritt. Dem
folgte das Reichsgericht bis 1892, schloss sich danach aber wegen Geschichte
und Zweck der maßgeblichen Vorschrift der Rechtsprechung Frankreichs an.
Innsbruck Gerhard Köbler