Däumichen, Nadine, Erich Molitor - Mitbegründer der neueren Arbeitsrechtswissenschaft. Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag zu Zeiten der Weimarer Verfassung und des Dritten Reichs (= Schriften zur Rechtsgeschichte 156). Duncker & Humblot, Berlin 2012. 159 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Bernd-Rüdiger Kern angeregte und betreute, im Wintersemester 2010/2011 von der Juristenfakultät der Universität Leipzig angenommene Dissertation der in Wittenberg 1974 geborenen, nach einer Lehre als Industriekaufmann in Erlangen und Leipzig rechtswissenschaftlich ausgebildeten, nach den beiden juristischen Staatsprüfungen seit 2004 als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich außer in eine Fragestellung, Untersuchungsgegenstände und Aufbau sowie verwendete Quellen darlegenden Einleitung in drei Teile. Diese betreffen Biografie, Molitor und die Entwicklung des Arbeitsrechts und Molitors Wirken in weiteren Rechtsgebieten.

 

Karl Constant Erich Molitor wurde in Göttingen am 3. Oktober 1886 als einziges Kind eines aus Langenbrücken in Baden kommenden und über Karlsruhe, Greifswald, Königsberg und Göttingen 1891 als Direktor nach Münster gelangenden Bibliothekars geboren und schloss Domschule und Gymnasium Paulinum in Münster 1906 mit dem Reifezeugnis ab. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Lausanne, Straßburg, München, Berlin und Münster bestand er 1909 die erste juristische Staatsprüfung (gut) und 1913 die zweite juristische Staatsprüfung (gut) und wurde zum Gerichtsassessor in Münster ernannt (1921 Landrichter). Schon 1910 war er in Münster mit seiner von Rudolf His betreuten Dissertation Die Stände der Freien in Westfalen und der Sachsenspiegel mit dem Prädikat summa cum laude promoviert worden und 1914 wurde er mit seiner Schrift Der Stand der Ministerialen (1912) für deutsche Rechtsgeschichte und deutsches bürgerliches Recht habilitiert, doch verzögerte sich seine akademische Laufbahn durch seine freiwillige Teilnahme am ersten Weltkrieg (26. April 1915-20. November 1938), so dass er nach einer Vertretung im Wintersemester 1921/1922 nichtplanmäßiger außerordentlicher Professor in Münster, im Wintersemester 1922/1923 planmäßiger außerordentlicher Professor für Arbeitsrecht und ergänzende Vorlesungen in Leipzig, 1930 ordentlicher Professor für deutsches bürgerliches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht in Greifswald, wo er mit Wirkung vom 15. März 1946 wegen seiner nicht sehr aktiven Mitgliedschaft in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (ab 1940) entlassen wurde, und ab 15. Mai 1946 ordentlicher Professor für deutsches bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht in Mainz wurde.

 

Im zweiten Teil schildert die Verfasserin Molitors Bedeutung für die Entwicklung des deutschen Arbeitsrechts vor allem an Hand des Arbeitnehmerbegriffs, des Arbeitsvertrags und des Arbeitsverhältnisses und stellt ausgewählte arbeitsrechtliche Schriften Molitors kurz und klar dar. Weitere Rechtsgebiete, in denen Molitor, der von 1949 bis 1953 auch als Präsident bzw. Senatspräsident des obersten Arbeitsgerichts Rheinland-Pfalzs fungierte, erfolgreich wirkte, sind Rechtsgeschichte, Sozialversicherungsrecht, Rechtsvergleich (!) und bürgerliches Recht, in dem er die Studierenden vor allem in die Grundzüge des Schuldrechts einzuführen versuchte. Insgesamt zeichnet die Verfasserin in überzeugender Auswertung der verfügbaren Quellen ein ansprechendes, wenn auch vielleicht noch nichtvollständiges Lebensbild eines vielseitigen, katholischen, allmählich unter dem Einfluss der äußeren Umstände von der Rechtsgeschichte zum geltenden Recht wechselnden, in Wiesbaden am 24. Februar 1963 mit 77 Jahren verstorbenen Gelehrten, der sich in seinen weit mehr als 200 im Anhang aufgelisteten Schriften selbst das beste Denkmal geschaffen hat.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler