Bäcker, Johanna, Die
christliche Gemeinschaftsschule in Baden. Historie und Rechtsprobleme (=
Europäische Hochschulschriften 2, 5338). Lang, Frankfurt am Main 2012. XV, 318
S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Jörg Winter betreute, im Jahre 2011 von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommene, dem Großvater Pfarrer Karl Grabowski gewidmete Dissertation der in Heidelberg 1980 geborenen, am Geburtsort ausgebildeten, als Rechtsanwältin in einer Kanzlei in Düsseldorf tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in drei Teile. Sie betreffen die christliche Gemeinschaftsschule badischer Prägung, die Verfassungsmäßigkeit der christlichen Gemeinschaftsschule in ihrer heutigen Form und eine neue Verwaltungsvorschrift für die christliche Gemeinschaftsschule badischer Prägung in Baden-Württemberg.
Ausgangspunkt ist dabei die Erkenntnis, dass die christliche Kirche die Schule bereits früh als ein Mittel zur Gewinnung und Steuerung von Anhängern erkannt hat, dass der Staat aber seit der Aufklärung zu weltanschaulicher Neutralität strebt. In dieser Auseinandersetzung erscheint nach dem ersten Satz der Einleitung der Verfasserin im Herzogtum Nassau 1817 eine obligatorische „Gemeinsnchaftsschule“ (!), die durch ein Schuledikt eingeführt wird. Am 28. August 1835 legt danach das Schulgesetz Badens fest, dass bei Bestehen einer Schule in der Gemeinde eine weitere Schule der anderen Konfession nur noch dann errichtet werden solle, wenn entweder die Gemeinde oder der entsprechende Konfessionsteil die Kosten für die Einrichtung der Schule übernehmen würde(n).
Über die Einführung der fakultativen Simultanschule im Jahre 1868 und der obligatorischen Simultanschule als Regelschulform im Jahre 1876 verfolgt die Verfasserin danach die daraus erwachsende christliche Gemeinschaftsschule in Baden bis zur Gegenwart. Dabei behandelt sie insbesondere die Frage der Verfassungsmäßigkeit und bejaht sie. Am Ende der durch auffällige, durch keinen Korrektor abgestellte Flüchtigkeitsfehler getrübten Untersuchung schlägt die Verfasserin auf der Grundlage der ursprünglichen Verwaltungsvorschrift eine davon nicht wesentlich abweichende Neufassung vor, mit deren Hilfe die christlichen Kirchen ihren Besitzstand möglichst unverändert fortführen können sollen.
Innsbruck Gerhard Köbler