Akten des schwedischen Tribunals zu Wismar im
niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Stade - Herzogtümer Bremen und
Verden 1653-1715, bearbeitet und eingeleitet v. Fiedler, Beate-Christine
(= Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung - Das
niedersächsische Landesarchiv und seine Bestände Band 3), Teil 1 A-L, Teil 2 M
- Z, Indizes. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2012. 1030, 1031-2032 S.
Besprochen von Gerhard Köbler.
Durch den Friedensvertrag von Osnabrück erhielt das
Königreich Schweden 1648 als Lohn und Entschädigung für seine Teilnahme am
Dreißigjährigen Krieg im Heiligen römischen Reich die Herzogtümer Bremen und
Verden. Verbunden damit war allerdings die Verpflichtung zur Einrichtung eines
eigenen höchsten Gerichts, das die Aufgaben des Reichskammergerichts und des
Reichshofrats in diesen Gebieten übernehmen sollte. 1653 erfüllte Schweden
diese Verpflichtung mit seinem Tribunal zu Wismar, das bis zum Erwerb der
Gebiete durch das Kurfürstentum Hannover im Jahre 1715 als
Oberappellationsgericht wirkte.
Die dabei entstandenen Akten sind über Celle und Hannover
seit 1959 im Niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Stade - aufbewahrt.
Sie sind bisher nur unzureichend erschlossen. Die beiden nach 2003 begonnenen
Vorarbeiten durch Hans-Konrad Stein und Nils Jörn von Beate-Christine Fiedler
als der besten Kennerin des schwedischen Abschnitts der Geschichte des
Elbe-Weser-Raums zwischen 2006 und 2009 unter Förderung durch Forschungsmittel
der Deutschen Forschungsgemeinschaft bearbeiteten, gewichtigen Bände schließen
diese bisherige Lücke in beeindruckender Weise.
Erfasst sind dabei rund 1500 Akten, über deren allgemeine
Einordnung eine sachkundige Einführung der Bearbeiterin Auskunft gibt. Danach
waren die meisten Prozesse aus Bremen und Verden Appellationen gegen
Verordnungen oder Urteile der Landesregierung, des Justizkollegiums, des
Hofgerichts und in Einzelfällen des Konsistoriums, die vor allem im Rahmen des
Beweisverfahrens vielfältige Erkenntnisse über das tatsächliche Alltagsleben
(Steuerfragen, Erbstreitigkeiten, Besitzrechte und vieles andere mehr) in
diesem Raum vermitteln. Die sorgfältige Verzeichnung der alphabetisch nach den
Klägern geordneten Akten ermöglicht erstmals einen durch je einen Index der
Orte, der Personen, der Prokuratoren, Advokaten und Notare, der Sachen sowie
der Vorinstanzen und Juristenfakultäten erleichterten sicheren Zugang zu einem
den Akten des Reichskammergerichts und des Reichshofrats grundsätzlich
gleichwertigen, wichtigen Quellenmaterial, das der wissenschaftlichen Forschung
nunmehr ungehindert in einer nahezu unvergleichlichen Vielfalt seiner insgesamt
2216 Nummern zur Verfügung steht.
Innsbruck Gerhard Köbler