Thesaurus historiae iuris. Clausdieter Schott zum 75. Geburtstag, hg. v. Lück, Heiner/Luminati, Michele/Senn, Marcel/Thier, Andreas. Junkermann, Halle 2011. 393 S. Besprochen von Hiram Kümper.

 

Diese Festgabe vereint sechszehn Beiträge des Jubilars im fotomechanischen Nachdruck, ergänzt durch ein ausführliches Schriftenverzeichnis und einen sauber bearbeiteten Personenindex. Sie gruppieren sich um die Themenfelder „Germanische Stammesrechte“, „Gericht und Verfahren“, „Ehe und Familie“ und „Rechtsbücher“. Insgesamt handelt es sich dabei im Wesentlichen um Beiträge zur germanistischen Rechtsgeschichte, allerdings nicht nur mit Blick auf deren mittelalterliche Facetten, sondern auch auf den Usus modernus. Die älteren der hier nachgedruckten Beiträge stammen aus den späten 1970er bis 90er Jahren und befassen sich in der Hauptsache mit den Leges und den deutschen Rechtsbüchern, die jüngsten zwei Aufsätze, noch 2011 erschienen, mit der Rechtsgeschichte der Adoption, mit der sich Schott in den letzten Jahren intensiv beschäftigt hat. 2009 erschien dazu seine Monographie „Kindesannahme – Adoption – Wahlkindschaft“ im Frankfurter Verlag für Standesamtwesen, bei dem er bereits seine lesenswerte Geschichte der Eheschließung („Trauung und Jawort“, erstmals 1969, 2. vollst. neu bearb. Aufl. 1992) und zwei gut kommentierte Nachdrucke zur Eherechtsgeschichte verlegt hatte. Dass die schweizerische Rechtsgeschichte, der sich Schott spätestens seit Übernahme des Zürcher Ordinariats in der Nachfolge Karl Siegfried Baders 1975 intensiv zuwandte, im Quartett der oben genannten Themenfelder keinen eigenständigen Platz einnimmt, dürfte nur auf den allerersten Blick verwundern: auf den zweiten nämlich zeigt sich, wie sehr der gesamte Band von diesem wichtigen Wirkungsfeld des Jubilars durchdrungen ist. Ein wenig bedauerlich schließlich, aber mit Blick auf die Wirkung – heute würde man wohl sagen: den „impact factor“ – dieser Beiträge vielleicht auch verständlich, dass mit wenigen Ausnahmen gerade die vergleichsweise leicht greifbaren Beiträge aus der ZRG, der ZNR oder aus prominenteren Festschriften, nachgedruckt werden, die dann doch in den meisten größeren Universitätsbibliotheken verfügbar sein dürften. Dabei hätte ein Nachdruck gerade einiger etwas entlegener erschienenen Arbeiten manches Juwel aus dem Schottschen „Thesaurus“ noch einmal einem breiteren Leserkreis zugänglich machen können. Wer freilich die beeindruckende Liste von Aufsätze, Miszellen und Lexikonartikeln des Geehrten auf den Seiten 371-379 durchgeht, wird rasch gewahr, wie schwer eine Ausfall aus diesem Oeuvre überhaupt fallen musste. Und darum, dass die vorliegende nicht lesenswert sein könne, darum ist jede Sorge unnötig.

 

Bielefeld                                                                     Hiram Kümper