Spomenica Valtazara Bogišića o
stogodišnjici njegove smrti 24. apr. 2008 godine. Knjiga 1. hg. v. Breneselović,
Luka/Čolović, Vladimir/Ćirić, Jovan/Dimitrijević,
Predrag/Trkulja, Jovica. JP Službeni glasnik, Belgrad 2011. 680 S.
Besprochen von Gerhard Köbler.
Der serbische Jurist Valtazar (oder Baltazar) Bogišić
wurde in Cavtat in Dalmatien am 20. Dezember 1834 geboren. Nach Studien in
München, Heidelberg, Wien und Berlin wandte er sich der historischen
Rechtsschule zu und verfasste bis 1888 ein als Kodifikation des bürgerlichen
Rechts gedachtes, Familienrecht und Erbrecht aber nicht umfassendes allgemeines
Vermögensgesetzbuch für das Fürstentum Montenegro, das Gewohnheitsrecht und Gerechtigkeit
besonders betont und 1898 eine zweite sowie 1913 eine dritte Auflage erfuhr. Am
24. April 1908 starb sein Verfasser in Rijeka.
In Erinnerung an den großen Gelehrten haben die Herausgeber
anlässlich der hundertsten Wiederkehr des Todestages ein umfassendes Sammelwerk
veröffentlicht. Er enthält zahlreiche Beiträge bekannter Forscher aus
verschiedenen Ländern. Außer einem deutschen Geleitwort befinden sich darunter
auch verschiedene deutsche Untersuchungen.
So verzeichnet etwa Theodor Bühler Berührungspunkte und
Unterschiede zwischen Bluntschli und Bogišić, untersucht Antoni
Cetnarowicz die kroatisch-serbischen Beziehungen in Dalmatien zwischen 1860 und
1880, Monika Glettler die Verbindungen zwischen der Wiener Slovanská Beseda und
Bogišić, Katalin Gönczi die Modernisierung des ungarischen Rechtssystems
im Dualismuszeitalter, Eva Hüttl-Hubert Bogišić’ Beziehungen zu Wien,
Gerald Mozetić Ludwig Gumplowicz auf seinem Weg zur Soziologie, Manfred
Rehbinder Bogišić in der Sicht Eugen Ehrlichs, Kazuhiro Takii Bogišić
und Hirobumi Ito als Schüler Lorenz von Steins oder Sebastian Schermaul das
Leben und Wirken Georg Friedrich Puchtas. In einem zweiten Abschnitt befasst
sich beispielsweise Hans-Peter Haferkamp mit Lebensbezügen in der
Zivilrechtsdogmatik des 19. und 20. Jahrhunderts, Gábor Hamza mit der
Privatrechtsentwicklung in Montenegro, Hans Hattenhauer mit Geschichte und
Gegenwart der deutschen Rechtssprache, Alessandro Hirata mit Vertragsfreiheit
und Lebensrettungsvertrag im klassischen römischen Recht, Julia Krais mit Blutrache und Strafrecht,
Stephan Meder mit rechtssoziologischen und rechtsethnologischen Folgerungen aus
Savignys Rechtsquellenlehre, Bernd Mertens mit der Gesetzgebungstechnik in dem
Vermögensgesetzbuch Montenegros, Friedrich Müller mit der strukturierenden
Rechtslehre, Salif Nimaga mit empirischen Untersuchungen zu Wirkungen des
Völkerstrafrechts, Rainer Osswald mit der geheimen Unverbindlichkeitserklärung
als Problem des islamischen Rechts oder Dominik Reither mit der deutschen
Fehdeforschung im 19. und 20. Jahrhundert. Diese große Spannweite der Aufsätze
entspricht den weiten Interessen des Geehrten, dessen bedeutenden
Werk dadurch in bester Weise in Erinnerung gerufen wird.
Innsbruck Gerhard
Köbler