Sondertagung
der Zivilrechtslehrervereinigung zum Vorschlag für ein Common European Sales
Law in Bonn im April 2012, hg. v. Wagner, Gerhard/Zimmermann, Reinhard
(= Archiv für die civilistische Praxis, 212 [2012], 467-852). Mohr (Siebeck),
Tübingen 2012. 395 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Infolge der
technischen und wirtschaftlichen Fortschritte des Menschen rückt seine
wachsende Zahl immer enger zusammen. Dem kann sich das Recht nicht vollständig
entziehen, sondern muss sich den dadurch erwachsenden Herausforderungen
stellen. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission am 11. Oktober
2011 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über ein gemeinsames europäisches Kaufrecht vorgelegt, womit die
geschichtliche Entwicklung der Europäisierung des Privatrechts in ein neues
Stadium zu treten scheint.
Vorausgegangen
waren dem seit etwa 1985 zahlreiche Richtlinien der Rechtsetzungsorgane der
Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union, die mit dem
Verbrauchervertragsrecht im Mittelpunkt das Vertragsrecht stark beeinflussten.
Ihre Umsetzung in mitgliedstaatliches Recht ermöglichte es dem Europäischen
Gerichtshof, bei dieser Veränderung vor allem integrierend mitzuwirken. Im
Anschluss hieran erarbeitete die Wissenschaft nach einem auf Globalisierung
gerichteten Projekt der Principles of International Commercial Contracts des
Unidroit-Instituts in Rom aus dem Jahre 1994 im Jahre 1995 im Rahmen der so
genannten Lando-Kommission Principles of European Contract Law, die bis 2003
vervollständigt und zusammen mit Principles of the Existing EC Contract Law in
den Draft Common Frame von 2008/2009 überführt wurden.
Der auf
dieser Grundlage erarbeitete Vorschlag der Europäischen Kommission ist für die
weitere Entwicklung des Kaufrechts in der Europäischen Union und darüber hinaus
von so großer Bedeutung, dass ihn die Zivilrechtslehrervereinigung zum Thema
einer eigenen, in Bonn im April 2012 abgehaltenen Tagung machte, deren Referate
und Ergebnisse das Archiv für civilistische Praxis auch in dem vorliegenden
Sonderheft der Allgemeinheit zeitnah zur Verfügung stellt. Darin behandelt nach
einem Vorwort der Herausgeber Astrid Stadler Anwendungsvoraussetzungen und
Anwendungsbereich des Common European Sales Law, stellt Stefan Grundmann Kosten
und Nutzen eines optionalen europäischen Kaufrechts einander gegenüber,
untersucht Brigitta Zöchling-Jud Acquis-Revision, Common European Sales Law und
Verbraucherrichtlinie, befasst sich Dirk Loosschelders mit dem allgemeinen
Vertragsrecht und schließt Stephan Lorenz das besondere Kaufrecht und die damit
verbundenen Dienstverträge an. Insgesamt fordert die deutsche
Zivilrechtswissenschaft bei überwiegdénder Bejahung des Zieles mit gewichtigen
Überlegungen wohl mehr Zeit für die noch nicht erreichte innere Stimmigkeit,
doch ist nicht sicher, ob und wieweit sich der europäische Gesetzgeber hiervon
auf seinem geschichtlichen Weg zu (freiwilliger) Kaufrechtseinheit beeinflussen
lassen wird.
Innsbruck Gerhard Köbler