Schmidt, Karin, Zur Frage der Zwangsarbeit im Strafvollzug der DDR. Die „Pflicht zur Arbeit“ im Arbeiter- und Bauernstaat (= Sklaverei - Knechtschaft - Zwangsarbeit 7). Olms, Hildesheim 2011. XII, 529 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die nicht zuletzt durch ihren dokumentarischen Anhang durchaus umfangreiche Untersuchung ist die von Franz Dorn betreute, im Rahmen des Graduiertenkollegs Sklaverei - Knechtschaft und Frondienst - Zwangsarbeit. Unfreie Arbeits- und Lebensformen von der Antike bis zum 20. Jahrhundert entstandene, auch bisher nicht bearbeitete Quellen einbeziehende, durch Register ansprechend erschlossene, im Sommersemester 2012 vom Fachbereich Rechtswissenschaft unter dem Titel Die Pflicht zur Arbeit im Strafvollzug der DDR angenommene Dissertation der in Dresden 1978 geborenen Verfasserin. Sie hat unmittelbar nach Erscheinen das Interesse eines sachkundigen Rezensenten geweckt. Mangels eines verfügbaren Rezensionsexemplars muss der Herausgeber mit einigen Zeilen auf sie hinweisen.
Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Forschungsstand, Zielstellung, Struktur, Arbeit mit Quellen und Literatur sowie Erfahrungen in zwölf Abschnitte. Sie betreffen die Zeit nach 1945 bis zum Anfang der 50er Jahre, die Arbeit im Sozialismus im Allgemeinen, Zwangsarbeit, die sozialistische Strafgesetzgebung, staatliche Organe und Abläufe in der Strafrechtspflege, die Strafrechtspflege der DDR im Spiegel des Rechtsstaats, den Strafvollzug in der DDR, den Arbeitseinsatz im Strafvollzug der DDR, den Alltag und den Arbeitseinsatz in den ausgewählten Vollzugsanstalten Lager X, Bützow-Dreibergen, Frauenstrafvollzugsanstalt Hoheneck, Bitterfeld, die Gefangenenarbeit als Wirtschaftsfaktor, die Zwangsarbeit im Strafvollzug der DDR sowie eine zusammenfassende Schlussbetrachtung. Als einst inhaftierte Zeitzeugen sind dabei wohl zwölf Männer und eine Frau sowie zusätzlich Bedienstete befragt.
Im Ergebnis stellt die Verfasserin fest, dass Arbeit im Strafvollzug der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in jedem Fall und zwar in wirksamster Form durchzusetzen war, wobei schon das Gesetz „auf die unbedingte Erbringung der geforderten Arbeitsleistung bestand“ und politische wie kriminelle Häftlinge erfasst wurden. Die Strafgefangenen waren eine wichtige wirtschaftliche Größe, wobei es ernsthafte, unpolitische Resozialisierung nur auf dem Papier gab. Damit werden bisherige Erkenntnisse und Vorstellungen durchaus überzeugend bekräftigt, worauf weitere Vertiefungen zuverlässig aufbauen können.
Innsbruck Gerhard Köbler