Rechtsvergleicher
– Verkannt, vergessen, verdrängt, hg. v. Großfeld,
Bernhard, redaktionelle Bearbeitung Niedostadek,
Oliver (= Münsteraner Studien zur Rechtsvergleichung 62. Lit, Münster 2000. 263 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wer sich
für die Rechtsvergleichung interessiert, kann im Internet rund 600 mehr oder
weniger gut ausgewiesene deutschsprachige Rechtsvergleicher feststellen (http://www.koeblergerhard.de/Rechtsfaecher/Rechtsvergleichung-20121082-582.htm).
Darüber hinaus kann er ermitteln, dass bereits vor einem Dutzend Jahren der
ausgewiesene Rechtsvergleicher Bernhard Großfeld sich um die Anfänge der
Rechtsvergleichung bemüht hat. Da das im Jahre 2000 erschienene Werk in der
Zeitschrift für Rechtsgeschichte keine Rezension erfahren hat, kann der Herausgeber
nachträglich auf den schlanken, eines Sachverzeichnisses entbehrenden Band
hinweisen.
Hervorgegangen
ist er aus einem Seminar. Dementsprechend sind nach einem kurzen Vorwort fünfzehn
Referate aufgenommen. Sie betreffen Spuren deutschen Rechtes in den
ehemaligen deutschen Südseekolonien, die
Neuendettelsauer Mission in Papua-Neuguinea, Albert
Hahl, Wilhelm Solf, Erich Schultz-Ewerth,
gemischte Rechtsverhältnisse in deutschen Kolonien, Johann Jakob Bachofen, Adolf Bastian und die Geographie im Recht
(Bernhard Großfeld/Marion Welp), Josef Kohler, Leonhard Adam, Pater Wilhelm
Schmidt S. V. D., Richard Thurnwald, Leo Frobenius und die Rechtsvergleichung (Bernhard
Großfeld/Christian Humpert), Josef Schmidlin und Eberhard Freiherr von Künßberg.
Die
dementsprechenden Ansätze sind zwar neu und auch durchaus interessant. Die
tatsächliche Vergleichung unterschiedlicher Rechte führt aber in Wirklichkeit
geschichtlich sehr viel weiter zurück. Fruchtbare rechtswissenschaftliche
Ansätze des späteren 19. Jahrhunderts finden sich vor allem bei Bachofen und Kohler, doch scheint die Rechtsvergleichung
als Bezeichnung überhaupt erst 1914 oder kurz davor bezeugt.
Innsbruck Gerhard Köbler