Rechtsgelehrte der Universität Jena aus vier Jahrhunderten, hg. v. Lingelbach, Gerhard. Verlag Bussert & Stadeler, Jena 2012. 375 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit der Niederlage von Mühlberg vom 24. April 1547 bzw. der anschließenden Wittenberger Kapitulation vom 18. Mai 1547 fiel mit der Würde des Kurfürsten von Sachsen auch die Universität Wittenberg von der 1485 durch Teilung des Landes entstandenen ernestinischen Linie an die albertinische Linie. Herzog Johann Friedrich suchte umgehend nach einem Ersatz zwecks Ausbildung von Theologen im Sinne der Lehre Martin Luthers. Als Frucht dieser Bemühungen konnte bereits am 19. März 1548 in dem bis dahin wissenschaftlich unbedeutenden Jena eine hohe Schule eröffnet werden, an der wenig später Basilius Monner 1554 erster Professor der Rechtswissenschaft wurde.
Wenig später wurde die hohe Schule durch Privileg Kaiser Ferdinands I. Universität (1558), wurde mit Matthäus Wesenbeck der erste Jurist promoviert und wurde an der Universität ein Schöppenstuhl errichtet, zu dem 1566 ein gemeinschaftliches Hofgericht der ernestinischen Teilfürstentümer hinzukam, das 1816 durch Staatsvertrag der beteiligten Staaten in ein gemeinschaftliches Oberappellationsgericht umgewandelt wurde. Der vorliegende Sammelband versucht an Stelle einer umfassenden Geschichte dieser Rechtseinrichtungen eine repräsentative Darstellung an Hand ausgewählter Biographien. Dies ist ihm trotz erkennbarer Unterschiede im Detail insgesamt in beeindruckender Weise gelungen.
In chronologischer Reihenfolge werden Basilius Monner (um 1500-1566), Dominicus Arumäus (1579-1673), Johannes Limnäus (1592-1663), Matthäus Wesenbeck (1531-1586), Karl Friedrich Walch (1734-1799), Anton Friedrich Justus Thibaut (1772-1840), Paul Johann Anselm von Feuerbach (1775-1833), Christian Wilhelm Schweitzer (1781-1856), Heinrich Luden (1810-1880), Burkard Wilhelm Leist (1819-1906), August Thon (1839-1912), Richard Loening (1848-1913), Erich Danz (1850-1914), Eduard Rosenthal (1853-1926), Hans Adolf Fehr (1874-1961), Heinrich Lehmann (1876-1963), Justus Wilhelm Hedemann (1879-1963), Otto Koellreutter (1883-1972), Reinhard Höhn (1904-2000), Karl Blomeyer (1185-1953), Franz Böhm (1895-1977), Hans Carl Nipperdey (1895-1968) und Martin Drath (1902-1976) angemessen und weiterführend gewürdigt. Am Ende folgt in einem Überblick ein wertvolles Gesamtverzeichnis von etwa 230 vier Jahrhunderten angehörenden Rechtslehrern der Universität Jena, das mit Hermann Arnold Schultze von Lasaulx (1901-1999) und Walther Gerhard Buchda (1901-1977) endet und damit Jenas Geschichte während der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik grundsätzlich ausblendet. Dem Herausgeber und den von ihm gewonnenen Verfassern gebührt großer Dank für ihre Jena den gebührenden Platz in der Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft sichernde Leistungen.
Innsbruck Gerhard Köbler