Ottow, Raimund, Ancient Constitution. Diskurse über Politik, Recht, Kirche und Gesellschaft in England vom Spätmittelalter bis zum Ende der Regierungszeit Elizabeth’ I. Nomos, Baden-Baden 2011. 713 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1954 geborene Verfasser wurde 1996 nach dem Studium der Politikwissenschaft, Soziologie und Volkswirtschaftslehre in Hamburg auf Grund seiner Dissertation über Markt - Republik - Tugend - Probleme gesellschaftlicher Modernisierung im britischen politischen Denken (1670-1790) promoviert und 1999 habilitiert. Er wirkte als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für politische Theorie und Ideengeschichte der Universität Hamburg und danach in Forschungsprojekten in Dresden, Berlin und Halle. Nach dem kurzen Vorwort gingen Anregungen für das vorliegende Werk auf die Teilnahme an dem Projekt über Verfassung als institutionelle Ordnung des Politischen an der Technischen Universität Dresden im dortigen Sonderforschungsbereich über Institutionalität und Geschichtlichkeit zurück, zu denen spätere Impulse aus Arbeiten im Rahmen des Programms Ideen als gesellschaftliche Gestaltungskraft im Europa der Neuzeit in Berlin kamen.
Das Werk des Verfassers stieß unmittelbar nach seinem Erscheinen auf das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Leider konnte der Verlag dafür kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen. Deswegen muss der Herausgeber wenigstens in einigen Zeilen auf die Untersuchung hinweisen.
Der Verfasser betont selbst, dass er im Laufe seiner früheren Arbeiten zu der Einsicht gelangte, wie präsent dem Bewusstsein und wie wichtig den Diskursteilnehmern dieser Zeit die Geschichte ihres Landes, insbesondere die quellenmäßig besser bezeugte (Englands) seit der Eroberung durch die Normannen im 11. Jahrhundert war, so dass er sich zur verdienstvollen Aufarbeitung der Diskursgeschichte entschloss. Auf der Grundlage von Konstitution als traditionaler Diskurspraxis behandelt er sein großes Thema chronologisch geordnet in zwei Teilen von John of Salisbury bis zum späten 16. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung der Dynastien, der Kirche, des Humanismus, des Common Law und des Parlaments. Möge die gängige Grenzen überschreitende, auf mehr als 2100 Fußnoten gestützte Befassung mit der politisch-sozialen Selbstauslegung der englischen Gesellschaft breiteres Interesse erwecken.
Innsbruck Gerhard
Köbler