Neunzehnhundertundneunundachtzig-zweitausendundneun
(1989-2009) 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - Erfahrungen und Perspektiven,
hg. v. Schorlemer, Sabine von/Schulte-Herbrüggen, Elena (= Dresdner
Schriften zur Recht und Politik der Vereinten Nationen 15). Lang, Frankfurt am
Main 2010. XII, 228 S., 1 Abb., zahlr. Tab. und Graf. Besprochen von Gerhard
Köbler.
Während der längsten Zeit der menschlichen Geschichte waren Kinder eine der natürlichsten Gegebenheiten der Welt, die mit ihnen nach den in ihr angelegten Möglichkeiten verfuhr. In der inzwischen erreichten Zivilisation der führenden Staaten der Gegenwart sind sie zu Gunsten anderer Interessen seltener und damit auch kostbarer geworden. Deswegen hat sich national wie international die Bewertung ihrer Bedeutung wie auch Gefährdung erkennbar geändert.
Signifikant kommt dies in dem Übereinkommen über die Rechtes des Kindes (Convention on the Rights of the Child) der Vereinten Nationen zum Ausdruck. Die Konvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York angenommen und trat bereits am 2. September 1990, dreißig Tage nach der Ratifizierung durch das 20. Mitgliedsland in Kraft. Nachdem sich bei einem Weltkindergipfel in New York am 29. und 30. September 1990 Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zu ihrer Anerkennung verpflichtet hatten, traten ihr (mit Ausnahme der gleichwohl unterzeichnenden Vereinigten Staaten von Amerika und Somalias) mehr Mitgliedsländer bei als jeder anderen Konvention der Vereinten Nationen, wenn auch teilweise mit Vorbehalten.
In Würdigung dieses besonderen Erfolges fand vom 5. bis zum 7. November 2009 in der sächsischen Landes-, Staats- und Universitätsbibliothek in Dresden ein Symposium über 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention (1989-2009) statt, dessen Ergebnisse die Herausgeberinnen wenig später in einem von ihnen mit einem Vorwort eingeleiteten Sammelband vorlegen konnten. Gegliedert ist er außer in zwei bilanzierende Einführungsvorträge aus allgemeiner und bundespolitischer Sicht in vier Panels über Kindersoldaten und den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten, den Schutz von Kindern gegen Kinderarbeit und Kinderarmut, den Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung und sexuelle Gewalt und schließlich die Perspektive des Best Interest of the Child im 21. Jahrhundert. Die darin vorgetragenen vielfältigen Einsichten werden erfreulicherweise durch ein Sachregister von Abstammung bis Zwangsrekrutierung für den Leser sachkundig aufgeschlossen.
Innsbruck Gerhard Köbler