Madaus, Stephan, Der Insolvenzplan. Von seiner dogmatischen Deutung als Vertrag und seiner Fortentwicklung in eine Bestätigungsinsolvenz. Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. XXIX, 675 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Insolvenz ist die Gefahr, in die sich der Mensch begibt, wenn er jenseits seiner eigentlichen Kräfte und Möglichkeiten wirtschaftet. Sein nach Gewinn strebendes Verhalten auf dem Markt kann ihn im Wettbewerb mit unbegrenzt vielen anderen zum erhofften oder erwarteten Ziel führen, birgt aber auch das Risiko, dass die erforderlichen Mittel an der einen oder anderen Stelle versiegen. Die einfachste Folge der Insolvenz ist die Beendigung des Handelns unter Beseitigung der Überreste, doch folgt daraus vielfach nicht nur ein einzelwirtschaftlicher, sondern auch ein gesamtwirtschaftlicher Verlust, weshalb nach längeren Vorarbeiten der ältere Konkurs in Deutschland 1999 durch die Insolvenzordnung abgelöst wurde.
Mit diesem Problemkreis befasst sich der 1974 in Parchim geborene, an der Universität Rostock rechtswissenschaftlich ausgebildete, bereits als Studierender bei Harald Koch und danach bei Peter Bydlinski tätige, 2001 auf Grund einer Dissertation über den Schuldbeitritt als Personalsicherheit promovierte, von Ralph Weber nach freier Themenwahl betreute, und nach einem Wechsel nach Greifswald bei Anja Hucke als Mitarbeiter aufgenommene, 2008/2009 als Visiting Scholar an der Stanford Law School tätige, inzwischen als Nachfolger Peter Gottwalds in Regensburg tätige Verfasser in seiner im Wintersemester 2010/2011 angenommenen, gewichtigen Habilitationsschrift. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung über das neue Insolvenzrecht (im damaligen elften Jahr seines Bestehens), das Ziel der Untersuchung und den Gang der Untersuchung in fünf Sachkapitel, die mit der Betrachtung der Funktion und Rechtsnatur des Insolvenzplans aus betriebswirtschaftlicher und rechtshistorischer Sicht beginnen. In diesem Zusammenhang bietet der Verfasser eine sehr umfangreiche und wertvolle Darstellung der Vorgängerregelungen (Zwangsvergleich und Vergleich) und der Reform des Insolvenzrechts.
Danach wendet er sich kurz und entschieden gegen die Meinung, dass der aus dem amerikanischen Recht übernommene Insolvenzplan eine Rechtsnorm sein könnte, und legt ausführlich und sachkundig dar, warum der Insolvenzplan als ein in der Entstehung von einem Kontrahierungszwang begleiteter Vertrag bürgerlichen Rechtes zwischen allen Beteiligten einzustufen ist. Im Anschluss hieran behandelt er die Funktion der gerichtlichen Bestätigung des Planes, die nach seiner Ansicht an dem bürgerlichrechtlichen Vertragscharakter nichts grundlegend ändert. Auf dieser Grundlage erarbeitet er unter Berücksichtigung des Insolvenzrechts der Vereinigten Staaten von Amerika ansprechend Ziele und Möglichkeiten einer Optimierung des Reorganisationsrechts in Deutschland nach der Insolvenz in Richtung auf eine Bestätigungsinsolvenz, mit deren Hilfe dem Insolvenzplan breitere Anwendungsbereiche erschlossen werden könnten.
Innsbruck Gerhard Köbler