Kressin, Urban, Hereditas. Aspekte eines Wortgebrauchs in Spätantike und frühem Mittelalter. Lang, Frankfurt am Main 2011. VIII, 201 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das praktisch wohl wichtigste Recht des Menschen in seinem gesamten Leben ist das Eigentum und am leichtesten erlangt er es in der Form des Erbes. Deswegen hat das Erbe seit der Entdeckung der Bedeutung der längerfristigen Innehabung der Sachen für den Menschen besondere Bedeutung. Von daher verdient der Gebrauch des lateinischen Wortes hereditas an der Wendung vom Altertum zum Mittelalter Aufmerksamkeit.

 

Verfolgt hat ihn der Verfasser in seiner von Bernhard Jussen angeregten und betreuten, im Wintersemester 2010/2011 am Fachbereich Philosophie und Geschichtswissenschaften der Universität Frankfurt am Main innerhalb des Projekts Erbe, Erbschaft, Vererbung angenommenen Dissertation. Sie gliedert der Verfasser in insgesamt fünf Abschnitte. Dabei wendet er sein Hauptaugenmerk den Kirchenvätern Hieronymus und Augustinus, Gregor dem Großen, den Konzilen und den Karolingern zu und verzichtet leider auf ein Stellenregister.

 

Im Ergebnis erkennt er hinter dem Gebrauch von Erbekonzepten dieser vielfältigen Zeiten keine Einheit, sondern eine von der jeweiligen Gebrauchssituation abhängige disparate Erbesemantik. In deren Rahmen erweist sich die hereditas als Schlüssel für Jenseitsdenken, Gesellschaftsordnung und Verteilung von Freiheit und Eigentum. Dementsprechend wird nur in besonderen Zusammenhängen sichtbar, dass ein Sohn ein ihm vom Vater vererbtes Landgut auch rechtlich gesichert wissen wollen, obgleich dies vermutlich im wirklichen Leben größtes Gewicht gehabt haben dürfte.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler