Judges and Judging in the History of the Common Law and Civil Law from Antiquity to Modern Times, hg. v. Brand, Paul/Getzler, Joshua. Cambridge University Press, Cambridge 2012. XV, 349 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Richter und Gericht sind für das Recht von grundsätzlicher Bedeutung, auch wenn das Verhältnis der drei Gegebenheiten zueinander in seiner Entstehung nicht wirklich geklärt ist. Teilweise wird angenommen, dass Recht nur durch den Richter im Gericht geschaffen werden kann. Dem widerspricht die herkömmliche Vorstellung, dass der Richter das von der Allgemeinheit gebildete Recht nur findet und ausspricht.
Dementsprechend ist jede wissenschaftliche Befassung mit Richter und Gericht hilfreich und verspricht weitere Erkenntnisse und Aufschlüsse. Sie versucht und erreicht erfreulicherweise unter Enbeziehung des bedeutenden englischen Rechtskreises der vorliegende Sammelband. Die Herausgeber sind bekannte Rechtshistoriker der juristischen Fakultät der Universität Oxford, die unter dem Umschlagbild des Court of Wards and Liveries von 1598 die Verbindung mit Cambridge, der übrigen anglophonen Rechtsgeschichtswelt und sogar dem Rest der Welt aufnehmen.
Insgesamt enthält der gediegene, weiterführende, die besten Beiträge der 18. British Legal History Conference zusammenfassende Sammelband 16 Untersuchungen zu vielen verschiedenen Themen. Sie sind in die drei Abteilungen Common law, beginnend mit Paul Brands grundlegender Studie über judges and judging 1176-1307 und zeitlich aufsteigend bis Phil Handlers Betrachtung von judges and the criminal law in England 1808-1861, Continental Law (römisches Recht, mittelalterliche Richter, Höchstgerichte in Frankreich, England und Heiligem römischem Reich, Höchstgericht von Holland und Seeland) und Imperial Law (Habeas corpus, Bahamas, Australien und Neuseeland) gegliedert. Ein Index erschließt den reichen Inhalt der neuartigen Zugriffe auf richterliches Verhalten während zweier Jahrtausende.
Innsbruck Gerhard Köbler