Interpretation of Law in the Age of Enlightenment. From the Rule of the King to the Rule of the Law, hg. v. Morigiwa, Yasutomo/Stolleis, Michael//Halpérin, Jean-Louis (= Law and Philosophy Library 95). Springer, Heidelberg 2011. 193 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Aufklärung ist weltweit für die Geistesgeschichte von ausnehmender Bedeutung. Es ist daher außerordentlich erfreulich, dass sich die drei bekannten Herausgeber zu einer umspannenden Betrachtung zur Verfügung gestellt haben. Ihr Ergebnis hat auch bereits kurz nach seinem Erscheinen das Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden, doch verdient das Werk unabhängig davon wenigstens vorweg einen kurzen Hinweis des Herausgebers.

 

Nach dem knappen Vorwort Shoichi Satos begann das Gesamtprojekt mit dem Titel Hermeneutic Study and Education of Textual Configuration (HERSETEC) im Juni 2007 unmittelbar nach offizieller Bekanntgabe durch die Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft. Dem folgte bereits im September 2007 eine erste Tagung über philologische und grammatikalische Studien englischer geschichtlicher Texte in Nagoya, an die sich in rascher Folge weitere internationale Veranstaltungen anschlossen. Interpretation by another Name: The Uses of Legal Texts in the Age of Enlightenment ist dementsprechend bereits die zehnte in diesem Rahmen durchgeführte Konferenz.

 

Insgesamt enthält das schmale, durch zwei kurze Verzeichnisse aufgeschlüsselte Sammelwerk zehn interessante Beiträge, die nach einem sachkundigen Überblick Michael Stolleis’ über die Auslegung im Übergang vom ancien régime zum Konstitutionalismus drei Sachbereiche betreffen. Jean-Louis Halpérin und Serge Dauchy befassen sich mit Frankreich, Heinz Mohnhaupt (16.-18. Jahrhundert), Jan Schröder (18. Jahrhundert) und Hans-Peter Haferkamp (Pandektisten zwischen Rechtsnorm und Rechtswirklichkeit) mit „Germany“ sowie Yasutomo Morigawa, Michel Troper und Bradley Wendel mit der Auslegung im Allgemeinen. Zusammenfassend stellt am Ende Jean-Louis Halpérin den wissenschaftlichen Erörterungen den politischen Wandel im 18. Jahrhundert gegenüber und trägt damit der Ersetzung der Macht durch das Recht eindrucksvoll Rechnung.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler