Hofsommer, Alexander, Der Truppenvermietungsvertrag zwischen Hessen-Kassel und Großbritannien vom 15. Januar 1776 aus staats- und völkerrechtlicher Sicht. Ein Beitrag zur Geschichte der völkerrechtlichen Organleihe. Tectum, 2012. 250 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Thilo Marauhn betreute, durch ein Graduiertenstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderte, im Wintersemester 2010/2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft eine interessante Einzelfrage in einem etwas allgemeineren Rahmen. Der Verfasser behandelt sie in drei Abschnitten.

 

Er beginnt mit einer Charakterisierung des Vertrags zwischen seiner großbritannischen Majestät und dem Landgrafen von Hessen vom 15. Januar 1776 und untersucht dabei den Begriff der Truppe und die Indienstnahme. Danach behandelt er die formelle Rechtmäßigkeit an Hand der Vertragsabschlusskompetenz, der Einigung und des innerstaatlichen Zustimmungsverfahrens. Im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit prüft er die Vorwürfe der Nichtachtung des Reiches, der Opferung von Landeskindern für fremde Interessen und des Handelns aus pekuniären statt aus politischen Gründen.

 

Im Ergebnis ermittelt er eine völkerrechtliche Organleihe, die sowohl formell als auch materiell dem Staatsrecht und Völkerrecht der Abschlusszeit entsprach. Hieraus schließt er auf aktuelle völkerrechtliche Fragestellungen und greift dabei etwa auf die Blauhelme der Vereinten Nationen aus. Im Ergebnis bejaht er dabei ansprechend Indizien für ein Völkergewohnheitsrecht.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler