Die Urkunden der Arnulfinger, hg. v. Heidrich, Ingrid (= Monumenta
Germaniae Historica Diplomata maiorum domus regiae e stirpe Arnulforum). Verlag
Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2011. LII, 161 S.
Seit ihrer im „Archiv für Diplomatik 1965/1966“
erschienenen Dissertation mit der Thematik befasst, veröffentlicht Ingrid
Heidrich nun mit anzuzeigender Edition die Urkunden der Arnulfinger/Pippiniden
(Grimoald d. Ä., Pippin d. M., Karl Martell, Karlmann, Pippin d. J.). Zuvor war
bereits eine „dynamische Edition“ auf dem Webserver der Universität Bonn
zugänglich gewesen. Den insgesamt 24 echten Urkunden, beginnend mit einer in
Abschrift des Jahres 714 erhaltenen Schenkung Grimoalds um 650 (DArnulf. 1) und
endend ebenfalls mit einer Schenkung des Hausmeiers Pippin von 741–751
(DArnulf. 24) – in dem Brief aus einer Chartularabschrift schickt Pippin den
Mönchen von Flavigny Elfenbeintafeln und ein Wasserbecken – folgen zwölf zum
Teil stark verfälschte Urkunden sowie die stattliche Anzahl von 57 Deperdita.
Quantitativ an der Spitze stehen
Besitzverfügungen und Gerichtsurkunden. Es folgen Muntbriefe/Schutzurkunden.
Jeweils nur ein überliefertes Beispiel findet sich für eine
Immunitätsverleihung und die Befreiung vom fodrum,
wobei DArnulf. 19, in dem Pippin 747?–751 dem Kloster Honau das fodrum erlässt, die älteste bekannte
Urkunde für diesen Rechtsakt darstellt. Ebenfalls nur einmal überliefert ist
das Protokoll einer Güterrestitution. Aus den Urkunden sind ferner Indizien für
ein „Kanzleiweisen“ der Arnulfinger zu gewinnen, welches eigenständig gegenüber
den merowingischen Diplomata steht und Marculf relativ frei benutzt. Frühester
Beleg für das Führen eines Ringsiegels liegt für Grimoald d. J. vor (DArnulf.
61, ca. 700–709).
In der vorangestellten Einleitung trägt Heidrich
auf prägnante Weise Ergebnisse nicht zuletzt ihrer eigenen Forschungen
zusammen, zur überlieferungsbedingt herausragenden Stellung Pippins d. M., zur
Streuung der Empfänger, zu Hinweisen auf „Hoftage“, damit von den Arnulfingern
bevorzugte Orte und Zeitpunkte, sowie zum Formularbestand. Deutlich werden die
königsgleiche Position der Pippiniden, welche auch aus den Urkundentexten
abzuleiten ist, aber etwa auch die Schwierigkeiten, Fiskalgut von Eigengut zu
trennen. Der grundlegende Band ist durch zuverlässige Register zu erschließen.
Weshalb die Fälschungen, so etwa auch die Schenkung Pippins 687 November 13 auf
einen Himmelsbrief hin (schedula a celo
prodigiose elapsa, DArnulf. †25), nicht in das Namen- und Wortverzeichnis
aufgenommen wurden, ist nicht recht ersichtlich.
Seehausen am Staffelsee Christof Paulus Seehausen