Cordes, Oda, Frauen als Wegbereiter des Rechts. Die ersten Juristinnen und ihre Reformforderungen in der Weimarer Republik. Diplomica Verlag GmbH, Hamburg 2012. 137 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Verfasserin ist literarisch erstmals durch eine in Hannover 2000 vorgelegte Seminararbeit über Geschichte und Forderungen des deutschen Juristinnenvereins von seiner Gründung bis zu seiner Auflösung in den 1930er Jahren im Umfang von 119 Seiten hervorgetreten. Danach hat sie einige kleinere Arbeiten über den Judeneid und die historisch wichtigsten Stationen der Zulassung von Frauen in der deutschen Rechtspflege und im Selbstverlag 2011 eine wissenschaftliche Studie über Leben und Werk von Marie Munk vorgelegt, die durch die Kataloge des Karlsruher Virtuellen Katalogs aber nicht näher eingeordnet wird. In der Suchmaschine Google wird sie als Promovendin der juristischen Fakultät der Universität Hannover und außerdem im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommerns geführt.
Der vorliegende schmale Band geht von der Erkenntnis aus, dass das Engagement einzelner Mitglieder des deutschen Juristinnen-Vereins in der wissenschaftlichen Literatur - bis heute - hinter der führenden Organisation der damaligen Frauenbewegung: dem Bund deutscher Frauenvereine, verborgen blieb und „die Publikationen des deutschen Juristinnenbunds, dem Nachfolger des deutschen Juristinnen-Vereins, bis heute über seine Verbandsgeschichte spärliche Quellen zu entnehmen“ sind. Dieser unbefriedigende Befund war Grund der Frage nachzugehen: Wie haben die Mitglieder des deutschen Juristinnen-Vereins die Weimarer Reform zum Ehe- und Familienrecht mitbestimmt und wo fanden ihre Reformvorschläge ihr rechtliches Abbild nach dem zweiten Weltkrieg? Schlusspunkt in der Antwort auf diese Frage muss nach den Worten Verfasserin die Rechtsentwicklung bis zum Jahr 2000 sein, weil der rechtspolitische und rechtswissenschaftliche Diskurs zehn Jahre nach der Wiedervereinigung mit den sozioökonomischen Veränderungen durch die vierte bis sechste Erweiterung der Europäischen Union (1995, 2004 und 2007) internationale Rechtsanknüpfungen erhielt.
Gegliedert ist das Werk in insgesamt fünf Teile. Sie betreffen den Verein, „JuristInnen“, den deutschen Juristinnenverein mit den teils ausführlicheren, teils spärlichen tabellarischen Lebensläufen von Marie Munk, Marie Raschke, Margarete Meseritz-Edelheim, Margarete Berent, Mathilde Möller-Ring und Lilli Sara-Seligsohn, die Forderungen der Mitglieder des deutschen Juristinnenverreins zum Ehe- und Familienrecht nach den Bestimmungen des BGB vom 18. August 1896 und das Engagement der Mitglieder des deutschen Juristinnenvereins im rechtssoziologischen und rechtspolitischen Kontext. Am Ende ihrer allgemeineren Überlegungen stellt sie fest, dass die Mitglieder des deutschen Juristinnenvereins Anregungen gegeben haben, dass jedoch die Rechtswissenschaft ihren eigenen, aber auch interdisziplinären Beitrag leisten muss, damit Recht auf der Grundlage seiner rechtshistorischen Aufarbeitung zu einem Hebel der künftigen Verbesserung der rechtlichen und gesellschaftlichen Situation der Frauen und Männer wird.
Innsbruck Gerhard Köbler