KöblerFriedrichferdinadnvonmartitz20111225 Nr. 14119 ZIER 1 (2011) 52. IT
Friedrich, Mark, Ferdinand von Martitz (1839-1921) (= Rechtshistorische Reihe 426). Lang, Frankfurt am Main 2011. XL, 260 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die in Innsbruck angenommene Dissertation des vorrangig in München ausgebideten, als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Ihr liegt auch eine nicht mehr ohne weiteres erkennbare familiäre Beziehung zu Grunde. Im Kern beruht sie auf genuinem geschichtlichen Erkenntnisinteresse.
Ferdinand von Martitz, den der Verfasser zur persönlichen Veranschaulichung auf der Seite VIII mit einem Brustbild aus dem Jahre 1908 und damit kurz vor Vollendung des 70. Lebensjahrs ablichtet, wurde aus einer wohl ursprünglich aus Schlesien stammenden, 1608 in der Immatrikulation eines Matthias Matitzia Milicenis Silesius in Frankfurt an der Oder greifbaren, im Reich und in Preußen 1695 geadelten Familie in Insterburg am 27. April 1839 als Sohn eines Oberstleutnants geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Königsberg und Leipzig wurde er 1861 in Königsberg mit einer Dissertation über das Standesrecht des Sachsenspiegels promoviert und 1864 als Schüler Wilhelm Albrechts mit einer Untersuchung über das eheliche Güterrecht des Sachsenspiegels und der verwandten Rechtsquellen habilitiert. 1872 wurde er nach Freiburg im Breisgau, 1875 nach Tübingen und 1898 nach Berlin berufen, nachdem er sich seit 1868 modernen Rechtsfragen wie etwa der Verfassung des Norddeutschen Bundes zugewendet hatte.
Der Verfasser gliedert seine ansprechende, aus archivalischen wie gedruckten Quellen sorgfältig erarbeitete Untersuchung überschaubar in insgesamt neun Kapitel. Sie verfolgen chronologisch den beruflichen wie privaten Lebensweg des vor allem durch seine völkerrechtlichen und auslieferungsrechtlichen Arbeiten zu internationalem Ansehen gelangten preußisch-konservativen, meist akribisch vorgehenden Juristen. Damit schließt der Verfasser unter eindringlicher Würdigung der (30 größeren) Einzelwerke Ferdinand von Martitzs eine bisher bestehende Lücke zur Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft des zweiten Deutschen Reiches in einer überzeugenden Art und Weise, wie sie durchaus als Vorbild für weitere entsprechende Studien dienen kann.
Innsbruck Gerhard Köbler