Lebenslauf
Am
20. 4. 1939 wurde ich als Sohn des städtischen Angestellten Wilhelm Köbler in
Fürth in Bayern geboren. Nach dem Besuch der vier Klassen Volksschule Fürth und
der neun Klassen Oberrealschule Fürth begann ich im Wintersemester 1958/1959
das Studium der Rechtswissenschaft und der Volkswirtschaft an der Universität
Erlangen. Nach fünf Semestern Studium wechselte ich zum Sommersemester 1961 an
die Universität Göttingen in Niedersachsen, an der ich zusätzlich das Studium
der Sozialwissenschaft aufnahm. Nach der Mindeststudiendauer von sieben Semestern
schloss ich das durch Stipendium und Werkarbeit finanzierte Studium der
Rechtswissenschaft 1962 vor dem Oberlandesgericht Celle mit der ersten
juristischen Staatsprüfung ab.
Unmittelbar
danach wurde ich wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Rechtsgeschichte
und bürgerliches Recht der Universität Göttingen. Gleichzeitig begann ich die
Bearbeitung meiner von Karl Kroeschell betreuten Dissertation über die
lateinischen Rechtsbegriffe civis und ius civile im deutschen Frühmittelalter.
Sie schloss ich nach 13 Monaten ab und wurde 1964 an der juristischen Fakultät
der Universität Göttingen promoviert.
Unmittelbar
nach Abschluss der Dissertation trat ich zunächst als Archivreferendar und
wenig später als Rechtsreferendar in den Dienst des Landes Bayern. Gleichzeitig
begann ich mit meiner wiederum von Karl Kroeschell in Göttingen betreuten
Habilitationsschrift über das Recht im deutschen Frühmittelalter. Nach
Tätigkeiten bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden und
Rechtsanwaltschaft legte ich nach auf meinen Antrag hin um ein Jahr auf
zweieinhalb Jahre verkürzter praktischer Ausbildung die zweite juristische
Staatsprüfung vor dem Oberlandesgericht München ab.
Unter
verschiedenen Berufsangeboten entschied ich mich für die wissenschaftliche Laufbahn.
Deswegen kehrte ich 1967 wieder an die Universität Göttingen zurück. Auf einer
Stelle eines wissenschaftlichen Assistenten wurde ich 1969 für deutsche
Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht und Handelsrecht habilitiert.
Unmittelbar
danach begann ich mit der Lehrtätigkeit in Göttingen. Wenig später lehrte ich
an der Universität Marburg. Außerdem nahm ich Lehraufgaben an der Universität
Hamburg, an der Freien Universität Berlin und an der Technischen Universität
Berlin wahr.
In
Göttingen gründete ich die Göttinger Studien zur Rechtswissenschaft. 1974 wurde
ich in Göttingen zum wissenschaftlichen Rat und Professor ernannt. 1975 wurde
ich als ordentlicher Professor an die Universität Gießen in Hessen berufen.
Dort
begründete ich die Arbeiten zur Sprach- und Rechtswissenschaft. Ich übernahm
das Amt des Direktors des juristischen Seminars. Außerdem amtierte ich als
Prädekan, Dekan und Prodekan der juristischen Fakultät.
Gleichzeitig
begründete ich die Studienreihe Jura. Ihre Zielsetzung war in erster Linie
pädagogisch-didaktisch. Mit Studenten und für Studenten verfasste ich selbst
mehrere erfolgreiche Grundlagenwerke, die noch immer wieder aufgelegt werden.
1984
entschied ich mich für einen Wechsel als ordentlicher Universitätsprofessor
nach Innsbruck. Dort amtierte ich als Institutsvorstand und als Prodekan.
Zahlreiche meiner früheren Vorhaben konnte ich vertiefen und erweitern.
Insbesondere
gelang mir die Europäisierung und Globalisierung meines inzwischen in
vierzehnter Auflage vorliegenden juristischen Wörterbuchs. Sein Wortschatz ist
bisher in das Englische, das Französische, das Italienische, das Spanische, das
Russische, das Chinesische, das Polnische, das Türkische, das Ungarische, das
Finnische, das Griechische, das Tschechische, das Bulgarische, das Rumänische,
das Litauische, das Albanische, das Portugiesische, das Niederländische und das
Japanische übertragen. Zusätzliche Erweiterungen sind begonnen oder geplant.
Daneben
habe ich auch mein historisches Sprachenprogramm vervollkommnet. Wörterbücher
für das Indogermanische, Germanische und Althochdeutsche liegen mit zahlreichen
Zusatzwerken in dritter Auflage vor, Wörterbücher für das Gotische,
Altnordische, Altenglische, Altfriesische, Altniederfränkische und
Altsächsische zumindest in zweiter Auflage. Mittelhochdeutsch ist weitgehend
abgeschlossen, Mittelniederdeutsch und Neuhochdeutsch werden baldmöglichst in
Angriff genommen.
Weiter
habe ich den lang gehegten Plan einer juristisch-biographischen Datensammlung
umgesetzt. Seit vielen Jahren ermittle ich möglichst viele Angaben zu Juristen
von einst und jetzt. Bald werden hier fast 50000 Juristen mit ihren wichtigsten
Leistungen verzeichnet sein.
Auf
Grund meiner rechtsgeschichtlichen und sprachgeschichtlichen Arbeiten wurde ich
in die Kommission der Heidelberger Akademie für das deutsche Rechtswörterbuch
berufen. Dort habe ich mich in erster Linie um einen beschleunigten Abschluss
des seit dem Ende des 19. Jahrhunderts laufenden Großvorhabens bemüht. Vom
ersten Band an wirke ich als Mitautor und Mitherausgeber an der bereits auf
mehr als 350 Bände angewachsenen rechtshistorischen Reihe bekannter deutscher
Rechtshistoriker mit.
Als
vielseitiger Autor und Rezensent wurde ich Mitherausgeber der wichtigsten
rechtshistorischen Zeitschrift. In ihr wie anderswo habe ich inzwischen fast
500 Rezensionen veröffentlicht. Zusammen mit den Mitherausgebern ist es mir
gelungen, Gestalt und Ruf dieses Publikationsorgans zu internationalisieren und
zu aktualisieren.
Zu
meinen bereits begonnenen Arbeitsvorhaben zählt auch ein lateinisch-deutsches
Wörterbuchvorhaben. Auf der Grundlage eines bereits vorgelegten Lateinischen
Abkunfts- und Wirkungswörterbuchs und eines Frühmittellateinischen
Rechtswörterbuches möchte ich den gesamten Wortschatz des Lateinischen so
vollständig und zugleich einfach wie möglich erfassen. Daran soll sich seine
für das Althochdeutsche bereits vorgelegte und für das Mittelhochdeutsche in
Bearbeitung befindliche Widerspiegelung in den verschiedenen Stadien der
deutschen Sprache anschließen.
Der
elektronischen Datenverarbeitung habe ich mich mit großem Interesse zugewandt.
Nahezu alle meine Arbeiten sind im Internet präsent. Alle von mir betreuten
Rezensionen sind weltweit jederzeit überall einsehbar.
Zwar
mit geringeren Mitteln, aber mit besseren Möglichkeiten erschließe ich wie
Google den historischen Buchmarkt für das Internet. Mit Hilfe interessierter
und hochmotivierter Studierender sind nahezu alle besonders wichtigen
Rechtsquellen als Texte oder wenigstens als Bilder digitalisiert. Für das
österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das deutsche Bürgerliche
Gesetzbuch sind sogar alle jemals bestehenden amtlichen Textfassungen seit 1811
bzw. 1900 im Volltext elektronisch verfügbar, was meines Wissens nirgends sonst
auf der Welt der Fall ist.
Da
Rechtsgeschichte bis unmittelbar an die Gegenwart heranreicht, habe ich zum
ersten Januar 2000 mit der Digitalisierung juristischer Nachrichten begonnen.
Täglich erscheinen die zehn bis zwanzig wichtigsten Rechtsereignisse Deutschlands
und der gesamten Welt in Kurzfassung im Internet. Damit kann sich jedermann
über das juristische Geschehen des bisherigen dritten Jahrtausends einfach und
voraussetzungslos unterrichten.
Bei
allem haben mich stets die Ziele Wahrheit und Freiheit als Grundlagen der
Gerechtigkeit geleitet. Deswegen führe ich im Interesse der akademischen Jugend
und der gesamten Gesellschaft meine Tätigkeit in Innsbruck gern auch so
unverändert wie möglich fort. Soweit mich dabei die Universität unterstützen
kann, werden über meine bisherigen etwa 3500 Veröffentlichungen hinaus weitere
wichtige Grundlagenergebnisse erzielt und der Allgemeinheit zur Verfügung
gestellt werden können.
Innsbruck,
den 30. September 2007 Gerhard
Köbler